Export & Zollabwicklung
Ausfuhrkennzeichen
Möchten Sie den von Ihnen gekauften Wagen ins Ausland überführen und benötigen Sie hierfür Kennzeichen zur Überführung, so können Sie bei uns Ausfuhrkennzeichen erwerben. Erforderlich hierfür ist eine Vorfahrt mit dem Wagen bei der Zulassungsstelle. Es besteht die Möglichkeit Kennzeichen mit einer Gültigkeit für 15, 30 oder 90 Tage zu erwerben.
Exportpapiere
Die Formulare zum Export von Fahrzeugen in alle Länder halten wir vorrätig, gerne führen wir Ihren Wagen bei den erforderlichen Behörden (Zulassungsstelle und Zollamt) vor.
Nettoverkauf ins Ausland
EU
Wenn Sie Kunde mit Wohnsitz im Ausland sind können Sie bei uns Fahrzeuge mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zum Nettopreis (ohne Anfall der MwSt in Höhe von 19%) erwerben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer haben. Dies ist der Fall, sofern Sie im EU-Ausland wohnen und eine Firma haben.
Wenn Sie Kunde mit Wohnsitz im Ausland sind können Sie bei uns Fahrzeuge mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zum Nettopreis (ohne Anfall der MwSt in Höhe von 19%) erwerben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer haben. Dies ist der Fall, sofern Sie im EU-Ausland wohnen und eine Firma haben.
Wir benötigen dann vor Kauf von Ihnen folgende Unterlagen per Fax an
0049 6071 9217604:
- Firmengründungspapiere mit Firmenname, Ust-Id-Nr, Anschrift und Geschäftsführer
- Kopie Personalausweis Geschäftsführer
- Kopie Personalausweis Fahrzeugabholer
- Bevollmächtigung Fahrzeugabholer
- Nach Kauf und Ausfuhr Bestätigung über Ankunft des Fahrzeugs bei Ihrer Firma in Ihrem Land
NICHT EU
Wenn Sie Kunde mit Wohnsitz ausserhalb der EU sind, so können Sie ebenso bei uns zu Nettopreisen Fahrzeuge erwerben. Sie müssen jedoch eine Kaution hinterlegen, die Sie gegen Übersendung der vom Zollamt gestempelten Ausfuhrerklärung umgehend zurück erhalten.
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
- Kopie Personalausweis Käufer
- Kopie Personalausweis Fahrzeugabholer
- Bevollmächtigung Fahrzeugabholer
- Nach Kauf und Ausfuhr Bestätigung über Ankunft des Fahrzeugs bei Ihnen in Ihrem Land
- Nach Kauf Übersendung der gestempelten Ausfuhrerklärung nebst Bankverbindung